Disclaimer
20. September 2006Das Blog Rainersacht und all seine Inhalte sind voll doof und ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von dem Blog Rainersacht weil ich ansonsten mit dem seine Meinung konform gehen tu und ich das nicht will weil sonst der Steinhöfel mich dafür abmahnen tut. Immer wenn ich einen Link auf dem Rainersacht sein Blog legen tu, dann mache ich das nur weil ich das aus reschä… wegen der Dokumentation von den Sachen die der Rainer so sacht.
Als das Internet noch Web1.0 war, gab es noch keine Blogrolls. Da gab es eine Seite mit “Links”. Lieblinks, favorisierte Links, gerne gelesene Links, andere Homepages (Links), usw. usf.
Ungefähr ab Mai 1998 wurde das Web1.0, das damals noch Internet hieß, um eine Attraktion reicher. Den Disclaimer. Diesen Disclaimer fand man recht schnell auf allen möglichen Homepages, wie man Blogs damals noch nannte. In der Regel konnte man einen Standard-Disclaimer lesen der in etwa folgenden Wortlaut hatte: “Mit dem Urteil des LG Hamburg vom 12.Mai 1998 distanziere ich mich von allen hier verlinkten Webseiten.”
Natürlich ist solch ein Disclaimer absoluter Quatsch. Auf der einen Seite distanziert man sich mit dem Disclaimer von allen möglichen und unmöglichen Links und den dadurch verlinkten Inhalten. Auf der anderen Seite führt man eine Liste mit seinen Lieb-Links und Link-Empfehlungen. Da hat sich so mancher “Webmaster” voll schön von seinen heiß geliebten Links distanziert. Näheres zu dem Disclaimer-Quatsch findet man unter anderem bei jendryschik.de.
Nun gut. Disclaimer als solche sollen hier gar nicht das Thema des Eintrages sein. Vielmehr die Frage wem wir diesen seit Jahren andauernden Disclaimer-Quatsch eigentlich zu verdanken haben. Auf den ersten Blick ist das gar nicht so offensichtlich, wird doch immer nur von einem mysteriösem Urteil des Landgerichtes Hamburg vom 12.Mai 1998 gesprochen.
Folgt man dem ersten link auf jendryschik.de, so landet man bei jurpc.de, welche das Urteil und den Tatbestand zitieren. Dort ist schon mal zu lesen das es sich in dem Fall um eine Rechtsstreitigkeit handelt, die ein Vorgeschichte hatte:
(Hervorhebung von mir)
Es ging in diesem Fall also um zwei, die sich vorher schon mal in den Haaren hatten. Sucht man ein wenig weiter im Internet, so findet man z.B. auch diese Seite, die schon ein wenig konkreter wird:
(Hervorhebung von mir)
Und:
Mal kurz zusammengefasst: Michael Best war einer derjenigen, die eine Domain hatten die von Joachim Steinhöfel abgemahnt wurden. Die Klage von der Softwarefirma Topware, in deren Auftrag Joachim Steinhöfel geklagt hatte, wurde vom LG Hamburg abgewiesen. Anschließend verklagte Joachim Steinhöfel, unabhängig von der Klage der Softwarefirma Topware, Michael Best wegen der Verlinkung zu der “ehrbeleidigenden” Seite.
Oha. Wie nennt sich das noch? De-ja-wüh? Also wenn einem eine Sache irgendwie bekannt vorkommt. Wie war das noch gleich bei Rainersacht. Joachim Steinhöfel klagt wegen einen Beitrag über Mediamarkt, bekommt von seinem Brötchengeber einen auf die Nuss und verklagt dann anschließend privat?
Ich unterstelle Joachim Steinhöfel nun mal Methodik. Erst zieht er sich im Namen einer großen Firma die dicke Hose an, sieht seine Felle davon schwimmen und weil er so schlecht verlieren kann, klagt er anschließend noch mal privat. Hauptsache gewonnen.
Also auf mich macht so ein Verhalten einen recht kranken Eindruck. Dafür gibt es bestimmt einen Fachbegriff, der fällt mir aber grade nicht ein. Vielleicht wäre Größenwahn ein passender Begriff. Immerhin hat Joachim Steinhöfel damals schon einen Streitwert von 100.000 DM angesetzt, der aber von den Richtern auf “milde” 40.000 DM runter gesetzt wurde.
Was ist denn wenn Joachim Steinhöfel ./. Rainersacht zu Gunsten von Rainersacht ausgeht? Verklagt dann Joachim Steinhöfel so lange alle Blogger die über den Fall etwas geschrieben haben, bis er irgendwann mal gewinnt? Immerhin könnte man den Bloggern ja unterstellen das sie durch ihre Verlinkerei sich die Inhalte von Rainersacht zu eigen gemacht haben ohne sich ausreichend davon zu distanzieren.
Na das gibt dann ja ein hübsches Bloggertreffen im LG Hamburg. 5 gegen Willi Klein Bloggersdorf ./. Steinhöfel.
PS:
Wenn ich im Blog Rainersacht mal zufällig lese das ich ein Arschloch sei, weil der Autor es zufällig vielleicht hier mal gelesen hat das ich mich zum Arschlochsein bekenne, dann mahne ich ihn ab. Streitwert: 1 Kaffe für mich, ein Bier für ihn. Beides auf seine Rechnung.
PPS:
Joachim Steinhöfel hat in meinen Augen einfach jegliche Bodenhaftung verloren. Solche Geschichten mit Beleidigung und dergleichen regelt man wie Männer. Anpöbeln, zurückpöbeln und gut ist. Aber das was der Steinhöfel da macht, das ist doch nun wirklich untererste Schublade. (Ich hätte jetzt fast geschrieben, der benimmt sich wie nen Mädchen. Aber warum sollte ich Mädchen beleidigen?)


Ein Duell? Hu. Das wäre was. Könnte sein, dass dann aber hunderte Schlange stehen, um auch noch was abzubekommen. Das wird er wohl nicht machen, die ***** ***.
Steinhöfel vs. Rainer, Teil 3…
Langsam entwickelt sich der Fall zu einem Running Gag. Nur ohne Witzigkeit. Rainer hat sich allerdings mit seinem letzten Beitrag, in dem er sich über Steinhöfel lustig gemacht hat, keinen Gefallen getan.
Wegen diesem Eintrag mit Bild (inzwis…
[...] Eh ich’s vergess: Ralf von Tom’s Diner ist ein Arschloch. So, das musste ja auch mal öffentlich gesagt werden. [ von Rainersacht um 18:36 in blogismen ] [ 0 x gelesen ] [ ] [ ⇑ ] « Antwort von Media Saturn! [...]
[...] Hilfe - ich bin von Arschlöchern umgeben [...]
Disclaimer und so Sachen…
Kurze Geschichtsstunde zum Disclaimer. Also irgendwie so in die Richtung geht das da drüben. Und dann auch noch mit ganz lustigen Parallelen zu der Sache mit rainersacht. Ja sowas aber auch.
Außerdem kommt mir der Gedanke, dass ich jetzt erstmal vor…
Bei ix bricht gerade eine Arschloch-Welle über das Land hinein.
SturSteinhöfel, hörst Du uns?Achja, noch was: Ich tipp mal, dass Media Markt nur sehr begrenzt glücklich ist mit den aktuellen privaten Abmahn- bzw. Klageplänen von Herrn
SturSteinhöfel. Ob das so gut ankommt, wenn ein RA sich gegen die Interessen seiner Mandanten stellt?[...] Update: Laut einem interessantem Beitrag auf Tom´s Diner war Steinhoefel übrigens schon einmal im Auftrag des Herrn in einer vergleichbaren Situation welche dazu führte, daß Massen von Domainbetreibern den beliebten “Hiermit distanziere ich von den Inhalten aller verlinkten Websites”-Disclaimer in ihre Projekte einpflegten. Man sollte mal hochrechnen, was das deutschlandweit bis heute an unnötigem Arbeitsaufwand bedeutet. [...]
Der berühmte Homepage-Disclaimer…
Seit ich im Internet unterwegs bin, wundere ich mich fast täglich über den folgenden Klumpen Satzgefüge auf Internetseiten.
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links d…