Behandelt sie wie Holzpfosten
23. August 2010Politik wird oft mit schmutzigen Lügen, faulen Tricks und scheinheiligen Versprechen betrieben. Was nicht ins Konzept passt, wird so lange verdreht bis es passt. Traurig aber wahr. Mindestens genauso traurig und mindestens genauso wahr ist, dass die Kritiker der Politiker mit den selben Methoden zu Werke gehen. Anscheinend meint so mancher Aktivist, er könne es genauso machen und muss einfach nur Äpfel und Birnen zu einem feinen Kompott verrühren.
Kopfschütteln verursachte bei mir z.B. der Artikel Behandelt uns wie Strafentlassene (via) im Spiegelfechter. Holdger Platta vergleicht da in den ersten Absätzen tatsächlich die Pfändungsfreigrenze mit dem Hartz IV Satz. Gut, kann man machen. Macht aber wenig Sinn. Gilt die Pfändungsfreigrenze von derzeit rund 990 Euro schließlich auch für Hartz IV Empfänger. Und nicht, wie Holdger Platta den Eindruck zu vermitteln versucht, ausschließlich für entlassene Straftäter.
Dabei schreibt Holdger Platta in seinem Artikel:
Der Lebensbedarf entlassener Straftäter, die nach Verbüßung ihrer Haftstrafe eine neue Arbeitsstelle finden und verpflichtet sind, davon die Schäden wiedergutzumachen, die sie im Zusammenhang mit ihren Delikten angerichtet haben, ist als pfändungsfreies Existenzminimum festgelegt worden auf sage und schreibe rund 990 Euro. Netto wohlgemerkt!
(Hervorhebung von mir)
Wenn man Erwerbstätige mit Arbeitslose vergleicht, sollte man bedenken das man Äpfel mit Birnen vergleicht sofern man über das Thema Geld redet. Wie gesagt, die Pfändungsfreigrenze gilt sowohl für Erwerbstätige als auch für Arbeitslose und macht dabei keinen Unterschied zwischen ALG I und ALG II. Was der dämliche Zusatz “Netto wohlgemerkt!” bedeuten soll, erschließt sich mir nicht. Er bezieht sich wahrscheinlich darauf, dass die Pfändungsfreigrenze sich nach den Nettoverdienst richtet. Was dies mit Hartz IV zu tun hat, kann sich mir ebenfalls nicht erschließen, ALG II (Hartz IV) Bezüge sind schließlich auch Nettobezüge. Das erwähnt Herr Platta aber lieber nicht. Man könnte ja den falschen Eindruck bekommen.
Den falschen Eindruck versucht Platta auch bei der Höhe von Hartz IV zu erwecken. Die oft genannten 595 Euro sind nun einmal nicht die absolute Summe und schon gar nicht die Höchstgrenze für einen Hartz IV Empfänger. Sie stellen das Minimum dar, weniger darf kein Hartz IV Empfänger bekommen.
Tatsächlich ist es auch so, dass man als Hartz IV Empfänger deutlich mehr bekommen kann, wenn man denn will. Ich selber habe mal Hartz IV bezogen und kam auf ein frei verfügbares “Einkommen” von 800 Euro. Das ist nicht wirklich viel, jedoch zum Sterben und jammern deutlich zu viel. Es waren nämlich 800 Euro die ich wirklich fürs Nichts tun bekam. Bei meiner ersten Arbeitsstelle als Kraftfahrer habe ich knapp 950 Euro verdient. Netto wohlgemerkt! Und das bei 50-60 Stunden pro Woche. Ich sehe noch oft genug Stellenanzeigen die ähnlich “horrende” Summen für Kraftfahrer versprechen. 1.600 Euro Brutto im Fernverkehr (2-3 Wochen andauernde Touren sind nicht die Ausnahme), all inclusive. Aber das nur am Rande erwähnt.
Der Hartz IV Satz ist schon alleine aufgrund unterschiedlicher Mietspiegel nicht überall gleich. Zudem können Hartz IV Empfänger den einen oder anderen Zuschuss benatragen und bekommen diesen in der Regel auch gewährt. Sei es Fahrtkostenzuschüsse, Heizkostenzuschüsse, Strom-, Gas-, Wasser-, Telefon- oder sonstige Zuschüsse. Für fast alles gibt es Zuschüsse, sogar Renovierungszuschüsse gibt es. Etwas von dem ich in der Vergangenheit als Erwerbstätiger nur träumen konnte und kann. Renovierungskosten kann ich nicht einmal steuerlich geltend machen. So gerecht ist diese Welt.
Der Eindruck Hartz IV Empfänger seien aufgrund des “niedrigen” Satzes vom sozialen leben ausgeschlossen, kann somit nicht richtig sein. Es stimmt schon das man als Hartz IV Empfänger nicht mal eben in die Oper gehen kann. Dies können viele Erwerbstätige jedoch auch nicht. Auch Kino, Kirmes, Trallali und Trallala sind für viele Erwerbstätige nicht drin. Und ich spreche hier über Vollzeitstellen, keine 400 Euro Jobs!
Aus den Augen von Platta ist die Welt für Hartz IV Empfänger jedoch um ein Vielfaches ungerechter. Denn angeblich dürfen sich Hartz IV Empfänger ja auch nicht weiterbilden, obwohl dies doch ständig (!!!einself) von ihnen gefordert wird. Natürlich fördern Jobcenter und Arbeitsagentur Weiterbildungsmaßnahmen und führen diese zum Teil auch selber durch. Aber aus eigener Erfahrung weiß ich, dass diese Angebote gerne mal ausgeschlagen werden. Oft mit so abenteuerlichen Begründungen man hätte 22 Haustiere und niemanden der sich um diese kümmern könnte.
Als Erwerbstätiger muss ich zusehen wie ich meine Fortbildung finanziere. Zum Beispiel die gesetzlich vorgeschriebene BKfrQ die mich je Modul zwischen 120 und 150 Euro kostet. 5 von diesen Modulen muss ich absolvieren um überhaupt arbeiten zu dürfen und das alle 5 Jahre wieder. aber auch andere Anschaffungen wie Arbeitskleidung, Navi und Auto darf ich mal flockig selber finanzieren ohne das der Staat mich tatkräftig unterstützt.
Bildung steht also auch Arbeitslosen zur Verfügung, man muss halt nur seinen Arsch hoch bekommen und sich darum kümmern. Dies scheint in der Welt des Herrn Platta jedoch zu viel verlangt, da es per se nach Menschenunwürdigkeit riecht. Wie grausam muss diese Welt doch sein, wenn sie von Arbeitslosen verlangt sich selbst um etwas zu kümmern?
Mein Eindruck von Holdger Platta ist der, dass er morgens mit seinem Bierfläschchen auf der Parkbank sitzt und sich Gedanken darum macht wie schlecht die Welt zu ihm ist. Abends sitzt er dann voer seinen vom Jobcenter finanzierten Laptop und schreibt merkwürdige Artikel mit noch merkwürdigeren Vergleichen die er dann über den staatlich finanzierten Internetanschluss verschickt. Mag sein das ich mich täusche, aber genau solche Artikel tragen zu dieser Vorstellung bei. Solche Artikel fördern auch meinen Wunsch das Russland für, sagen wir mal, 350 Euro im Monat den einen oder anderen Arbeitslosen von uns aufnimmt. Ich denke die Russen haben noch “Fachkräfte” die sich mit der Unterbringung von Gästen in sibirischen … ähmmm … Ferien- und Weiterbildungslagern auskennt.


PS: Ich hatte vergessen: Im ALG II Regelsatz sind ALLE Kosten, wie Strom, Telefon/Internet, warmes Wasser, usw. intergriert! Es gibt keine Nachzahlungen!!! Es gibt KEINE Genehmingung der Kosten bei Umzug! – es sei denn, er ist aus gesundheitlichen Gründen, aber selbst hier wird von Fall zu Fall entschieden. Es gibt keine Nachzahlungen bei Betriebskosten – es sei denn, es wurde unverhältnismäßig der Brennstoff erhöht! Es gibt KEINE Weiterbildungsmaßnahme, sondern max. eine Trainigsmaßnahme – bei der entweder das Profil im Jobcenter-Computer angepasst wird, oder man schreibt eine Bewerbung. Es gibt Bewerbungskostenzuschläge von max. 210 Euro – darin enthalten sind Bewerbungen, Fahrtkosten und Auslagen, die damit zu tun haben. Eine Bewerbung kostet im Schnitt incl. allem ca. 4 Euro – wenn man dazu verdonnert wird, 10 bis 12 Bewerbungen zu schreiben, kann sich jeder selbst ausrechnen, wie lange dieses Geld reicht! Geschweige, wenn man vielleicht paar Mal zu einem Vorstellungsgespräch kommt!
Es gibt die REgelsätze plus Miete (die Höhe von Land und Stadt unterschiedlich, die berechtigten Quadratmeter jedoch ziemlich gleich) – Schluss, mehr ist nur durch 1 Euro-Job drin (meist zwischen 120 und 150 Euro) Es gibt keine anderen Leistungen – hat es bei ALG II noch nie gegeben! Schaut unter Arbeitsagentur.de – oder fragt einen Betroffenen! Selbst Medikamente und Praxisgebühr müssen gezahlt werden. Sonst noch Fragen? Kienzle?
Herr Platta stellt gar nichts klar. Er vergleicht Äpfel (Arbeitnehmer) mit Birnen (Arbeitslose). Und da ihm der Vergleich alleine nicht reicht, panscht er auch noch alles zusammen und versucht einen Zusammenhang zwischen Pfändungsfreigrenze und ALG II herzustellen.
Fakt ist:
- Die Pfändungsfreigrenze ist sowohl für Arbeitnehmer (egal ob strafentlassen oder nicht), als auch für ALG II Empfänger gleich hoch.
- Die Bezeichnung “Existenzminimum” hat in verschiedenen Bereichen verschiedene Bedeutungen. Platta rät mir zwar in der Wikipedia mal das Wort Existenzminimum nachzuschlagen, hat dies aber offensichtlich selber nie gemacht. Ansonsten wäre ihm wahrscheinlich die kleine Auflistung verschiedener Existenzminima unter Punkt 1.1.1 – 1.1.4 aufgefallen.
- Platta redet wirres Zeuchs.
Die Erstattung für Bewerbungskosten liegt derzeit bei 260 Euro jährlich (gültig für das Land NRW). Da kann man so einige Bewerbungen und Vorstellungsgespräche führen. Die Erstattung ist eine Kann-Leistung und wird im Einzelfall genehmigt (SGB III §45) Ebenso ist die Fortbildung eine Kann-Leistung (SGB III §46) und ist Zweckgebunden (Wiedereingliederung in das Arbeitsleben). Eine Fortbildung in tantrisches Schreien oder Dummschwätzen ohne Luft zu holen dürfte somit wenig Aussicht auf Erfolg haben.
“Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung entfallenden Anteile, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.” (SGB II §20). Heizkosten und Miete kommen also oben drauf.
Es ist eine Regelleistung, bedeutet das es von der Regel logischerweise auch Ausnahmen gibt. Die Liste der Ausnahmen ist lang und fängt ungefähr bei §22 SGB II an. Darüber hinaus können zusätzliche Leistungen beantragt werden. Sofern sie sinnvoll, gerechtfertigt und im vertretbaren Rahmen sind, können sie auch genehmigt werden.
Das worüber die meisten der Sorte Platta stolpern, sind wohl die Worte “sinnvoll”, “gerechtfertigt” und “im vertretbaren Rahmen”. Es heißt auch JOB-Center und nicht Spaßbude. Teilnahme am kulturellen Leben bedeutet nun einmal nicht eine Dauerkarte fürs Kino oder das Fußballstadion.
Merkwürdigerweise schaffen es nämlich viele Arbeitnehmer mit weniger als dem ALG II-Satz über die Runden zu kommen und so Geld anzusparen. Das scheint einen gewissen Neid zu schüren der darin gipfelt einfach mehr zu fordern. Leider weder ohne Grund noch ohne irgend eine Rechtfertigung.
Eine Erhöhung der Löhne und Gehälter kann nicht dadurch begründet werden um mehr Hartz IV zu zahlen. Genauso gut könnte man die Preise senken und den Herstellern sagen sie sollen auf ihre Gewinne verzichten und umsonst arbeiten. Am besten noch Geld mitbringen.
Wenn ich für meine Arbeit mehr Geld bekommen soll nur damit ich mehr abgeben kann, dann läuft etwas grundlegend falsch. Es läuft auch etwas grundlegend falsch, wenn jemand annimmt er hätte irgendwelche Ansprüche ohne irgendwelche Leistungen erbracht zu haben. Ansprüche erwachsen aus Leistungen, nicht aus Forderungen.
@Ralf,
ich sehe schon, die Diskussion führt ins Leere und ist genauso wenig produktiv. Wenn es also Deiner Meinung nach in Ordnung ist, das Löhne seit 1995 sinken – Engländer, Franzosen und vor allem unsere nördlichen Nachbarn haben 25 PRozent mehr Lohn seit diesem Jahr. Deutschland reiht sich ein, bei den Staaten wie einst Spanien und Portugal. Wenn es Dir ausreichend ist, von 1200 Euro bei Arbeit auszukommen, dann mach es – und ich gebe Dir einen Rat: Lösche diese Thread!
Im Übrigen habe ich mit dem Arbeitsamt zu tun – nicht als Arbeitsloser! Deine Feststellungen sind zwar richtig – aber das eine steht auf dem PApier und das andere ist die Realität! Es ist auch richtig, das es bei Bewerbungen 260 Euro gibt, aber leider werden 50 Euro grundsätzlich zurückgehalten. Grundsätzlich bedeutet nicht, dass man diese Hilfe nicht bekommt, sondern es ist so, dass hier andere Mechanismen dafür zuständig sind. Daher gilt – 210 Euro – werden, natürlich nur mit Nachweis, meist problemlos ausgezahlt.
Wahrscheinlich hatte ich mich erst nicht eindeutig ausgedrück, als ich schrieb: Miete. Natürlich meinte ich hier die Warmmiete!
Nach dem Gesetz sind alle gleich! Diese Feststellung gilt schon lange nicht mehr. In Deutschland ist das Recht käuflich, wie in den Supermärkten das Brot. Im SGB stehen viele Paragraphen – aber bei einer Anwendung bei Betroffenen muss darum oft vor Gericht gestritten werden. Das sind die Fakten.
Natürlich soll es mehr Geld für Arbeitslose geben, diese Frage stellt sich doch gar nicht! Es geht doch in erster Linie darum, das die Niedriglöhne unter Strafe gestellt werden müssen! Denn das ist das Übel. Je weniger der Arbeiter verdient, umso weniger werden allen Menschen bleiben. Ich habe auch nichts dagegen, wenn es ein paar Arbeitsplätze gibt, bei denen man wenig bezahlt wird – so sollte aber eine große und schmerzhafte Steuer für den Unternehmer fällig werden. Genau da fängt nämlich die viel zitierte Dekadenz an! Bis zum Jahr 1974 musste ein Unternehmen noch sehr lange wirtschaften um den eigenen Gewinn zu verdoppeln – heute geschieht es in wenigen Wochen. Alles nachzulesen bei der Hans Böckler Stiftung oder den Nachdenkseiten.
Leider verstehen es viele Arbeitnehmer und Kleinunternehmer immer noch nicht, wer deren Feind ist. Meistens fehlt dem sozial normaldenkenden Menschen die Worte – damit meine ich nicht Dich – sondern eher die Allgemeinheit. Daran Schuld sind spezielle Manipulationsmechanismen – nicht die Menschen selbst.
Natürlich gebe ich Herrn Platta absolut recht – auch wenn der Vergleich hinken sollte, aber den Finger hatte er schon auf dem richtigen Loch!