Rache ist Chatten
23. März 2008Die Feiertage und die Tage dazwischen werden ja gerne für Dinge genutzt für die man sonst keine Zeit hat. Gestern z.B. hatte ich mir die Zeit genommen mal einen Blick auf eine Fritz-Box zu werfen die ein etwas merkwürdiges Verhalten an den Tag legte.
Es ging um die Fritz-Box meines Bruders. Der hat zwei Kinder, welche zwar beide über einen eigenen PC verfügen, jedoch nicht dauerhaft ins Internet dürfen. Die Fritz-Box bietet dafür eine Kindersicherung mit der man genau einstellen kann welcher PC wann wie lange ins Internet darf.
Nun kam es in der Vergangenheit öfters vor das plötzlich “fremde PCs” in der Liste auftauchten. Diese umgingen die Kindersicherung und surften munter über die Fritz-Box im Internet rum.
Da die “fremden PCs” alle eine IP-Adresse wie 192.168.xxx.xxx oder 192.254.xxx.xxx hatten, die MAC-Adressen aber alle bekannt waren (die Fritz-Box ist so eingestellt das sich keine neuen MAC-Adressen anmelden können), lag der Verdacht nahe das es sich nicht um böse Hacker von draußen handelte, sondern das der Hacker in den eigenen vier Wänden zu suchen ist.
Eine kurze Kontrolle der Kinder-PCs bestätigte den Verdacht dann auch ganz schnell. Einfach mal dem PC eine feste IP zuweisen, Gateway und Subnetmaske richtig setzen und schon konnten die Blagen trotzt Kindersicherung munter im Netz surfen. Da beide Kinder gestern nicht da waren, war die Gelegenheit natürlich günstig mal in Ruhe nachzuschauen und entsprechende Gegenmaßnahmen vorzunehmen. Aber was soll man installieren bzw. ändern wenn die schon die Kindersicherung der Fritz-Box aushebeln? Da hilft nur noch psychologische Kriegsführung. In diesem Falle ausgiebiges Chatten mit den Freunden der Kinder via Instant Messenger.
Die Botschaft sollte klar sein: Wenn sie auch in Zukunft noch wert auf ihre Online-Freundschaften, die zum großen Teil auch reale Freundschaften sind, legen, wäre es besser wenn sie die Kindersicherung nicht mehr umgehen. Ansonsten wird der Freundeskreis bald sehr, sehr klein werden. Ich weiß, eine verdammt fiese Aktion. Aber wesentlich wirksamer als alle technischen Maßnahmen zusammen.


Ab welchem Alter kann man denn mit diesen Kinderstreichen rechnen?
Pubertät, ggf. bei Hochbegabten etwas früher. Wobei Hochbegabt dabei eher so zu definieren ist, als das der Leidensdruck durch Internetentzug so groß ist das der oder die Leidende plötzlich fähig wird Google zu befragen und etwas Kreativität an den Tag zu legen.
wo bleibt denn hier die informationelle selbstbestimmung
Die Rechte eines Jugendlichen unter 18 Jahren steigen äquivalent zu seiner Fähigkeit Verantwortung zu übernehmen und Regeln zu befolgen. Ergo: Bis zum 18. Lebensjahr sind sie mehr oder weniger das Eigentum der Eltern und Verwandten 1. Grades. Zumindest das was Internet angeht
BTW: Der Delinquent bestreitet hartnäckig die Tat. Er sagte aus: “Das war der PC, der hat das von selbst gemacht!“