Kostenrückerstattung

18. September 2005

Nach den Wahlen ist vor den Wahlen. Aber erst einmal kommt die Abrechnung. Nicht die politische, sondern die Finanzielle Abrechnung. Denn laut Parteiengesetz (PartG) bekommen die Parteien eine allgemeine jährliche Finanzierungshilfe vom Staat.

Gemäß § 18 Abs. 1 PartG erhalten die Parteien staatliche Mittel als Teilfinanzierung der allgemein ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden und im PartG konkretisierten Tätigkeiten.
Maßstab für die Verteilung dieser Mittel ist die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft. Die Verwurzelung wird zum einen am Erfolg gemessen, den eine Partei bei der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl und den jeweils letzten Landtagswahlen erzielt hat [...]

Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung haben nach § 18 Abs. 4 PartG grundsätzlich diejenigen Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 % oder bei einer der jeweils letzten Landtagswahlen 1 % der abgegebenen gültigen Stimmen für ihre Listen erreicht haben. [...]

Für jede anspruchsberechtigte Partei wird gemäß § 18 Abs. 3 PartG jährlich für die bei den jeweils letzten Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen insgesamt erzielten gültigen Stimmen bis zu einer Gesamtzahl von 4 Mio. Stimmen je Stimme ein Betrag von 0,85 € sowie für darüber hinaus erzielte Stimmen 0,70 € je Stimme in Ansatz gebracht („Wählerstimmenanteil“).

Quelle: Deutscher Bundestag

Konkret heißt das, die Parteien bekommen für ihren (erfolgreichen) Wahlkampf Geld vom Steuerzahler. Und noch konkreter: Die Parteien bekommen Pauschalen für ihren Wahlkampf. Wofür die Parteien das Geld im Wahlkampf ausgeben, spielt letzten Endes also keine Rolle.
Muss sich bis jetzt noch jeder Steuerzahler bei seiner Steuererklärung für jede Ausgabe mit Belegen und Begründungen rechtfertigen, dürfen die Parteien sich schlicht und ergreifend auf ihre Ergebnisse bei den Wahlen berufen.

Ich persönlich finde das ein wenig unfair. Zumal die CDU und CSU grade in den letzten Tagen des Wahlkampfes durch nicht ganz legal erscheinende Wahlkampfmaßnahmen (Spam-Mails) aufgefallen sind.
Lautgeben.de fragt ob der Email-Wahlkampf der CDU/CSU Konsequenzen haben wird. Ich denke mal nicht, denn Parteien müssen sich anscheinend nicht dafür rechtfertigen wofür sie Steuergelder zum Fenster raus werfen verwenden. Selbst dann nicht, wenn die Legalität der Ausgaben recht zweifelhaft ist. Ob einer der Parteischergen von der CDU oder CSU wegen den
Spam-Mails seinen Hut nehmen muss, ist mir persönlich recht egal. Das sind Parteiinterne Entscheidungen die mich weniger interessieren. Ob allerdings Steuergelder in Grauzonen versenkt werden, dass interessiert mich dann doch schon um einiges mehr. Denn was kommt als nächstes? Sind bei den nächsten Wahlkämpfen Bestechungsgelder plötzlich legal?

Ralf

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